Mit der neuen Pauschalreise-Richtlinie und ihrer Umsetzung durch das Pauschalreisegesetz (PRG) wurde nicht nur die Definition der Pauschalreise deutlich komplexer, sondern es wurde mit verbundenen Reiseleistungen auch eine neue Reisekategorie eingeführt, auf die freilich nur wenige Regelungen des PRG anwendbar sind. Im Mittelpunkt dieses Beitrags steht ein Schema zur Prüfung, ob eine Pauschalreise oder verbundene Reiseleistungen vorliegen und damit der Anwendungsbereich des PRG eröffnet ist (siehe S 225). Die im Schema mit Zahlen verbundenen Begriffe werden im Textteil des Beitrags unter der korrespondierenden Kapitelnummer näher erläutert.