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Ärztliche Aufklärungspflicht über Notwendigkeit weiterer Untersuchungen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/253Zak 2020, 159 Heft 8 v. 6.5.2020

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1299

Wenn ein Befund eine weitere Abklärung durch einen Facharzt erforderlich erscheinen lässt, hat der Arzt im Rahmen seiner Aufklärungspflicht den Patienten auf diesen Umstand hinzuweisen bzw sich in ausreichender Weise darum zu bemühen, diesen zu erreichen und zu informieren.

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