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Liegenschaftsverkauf durch den Erwachsenenvertreter

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/243Zak 2020, 155 Heft 8 v. 6.5.2020

ABGB: § 223, § 258

Der Verkauf einer Liegenschaft des Betroffenen durch den Erwachsenenvertreter bedarf grundsätzlich als Maßnahme des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs der gerichtlichen Genehmigung.

Die Genehmigung zur Veräußerung einer Liegenschaft ist vom Gericht gem § 223 iVm § 258 Abs 3 ABGB nur dann zu erteilen, wenn die Veräußerung zum offenbaren Vorteil des Betroffenen erfolgt oder unvermeidlich ist, bspw weil die Betriebs- und Erhaltungskosten die Existenzgrundlage gefährden.

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