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COVID-19-Gesetzgebung: Geklärte und ungeklärte Fragen im Zivilverfahren

ThemaMag. Dominik SchindlZak 2020/236Zak 2020, 144 Heft 8 v. 6.5.2020

Das 4. COVID-19-G11BGBl I 2020/24. novelliert ua das (nunmehr 1.) Bundesgesetz betreffend Begleitmaßnahmen zu COVID-19 in der Justiz (1. COVID-19-JuBG).22Eingeführt mit dem 2. COVID-19-G, BGBl I 2020/16; Nummerierung und Kurztitel erhielt es mit der Novelle durch das 4. COVID-19-G, das auch ein umfassendes 2. COVID-19-JuBG einführt. Für das zivilgerichtliche Verfahren bedeutet das einerseits eine Klarstellung der bisher umstrittenen Fristenberechnung und andererseits, dass Zustellungen wieder flächendeckend erfolgen. Ein Blick auf den einschlägigen § 26a ZustG wirft allerdings neue Fragen auf.

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