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Unwirksamkeit der Zustellung wegen Hinterlegungsanzeige in Zeitungsrolle

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/223Zak 2020, 139 Heft 7 v. 22.4.2020

ZustG: § 17 Abs 2

Gem § 17 Abs 2 ZustG ist die Verständigung von der Hinterlegung in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung (Briefkasten, -fach oder -einwurf) einzulegen, an der Abgabestelle zurückzulassen oder an der Eingangstüre anzubringen. Von den Alternativen hat der Zusteller jene zu wählen, welche die größte Gewähr dafür bietet, dass der Empfänger die Verständigung tatsächlich erhält.

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