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Schriftform für Befristungsvereinbarung - Unterfertigung durch Rechtsvertreter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/219Zak 2020, 137 Heft 7 v. 22.4.2020

MRG: § 29 Abs 1 Z 3 lit a

ABGB: § 886

Das Schriftformgebot des § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG ist auch dann erfüllt, wenn die Befristungsvereinbarung nicht von Mieter und Vermieter persönlich, sondern von ihren Rechtsvertretern eigenhändig unterfertigt worden ist.

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