ABGB: § 364a, § 364b
Die Passivlegitimation des Liegenschaftseigentümers als mittelbarer Störer für einen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch setzt eine Einflussmöglichkeit auf die Störung voraus.
Für den Ausgleichsanspruch wegen Schäden, die im Zuge der Errichtung des Wohnungseigentumshauses durch den Bauträger an der Nachbarliegenschaft entstehen, sind die Wohnungseigentümer bzw Wohnungseigentumsbewerber der zu errichtenden Wohnungen mangels Einflussmöglichkeit nicht passiv legitimiert. Das Interesse an der Bauführung begründet noch keine Passivlegitimation.