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Genehmigungsvorbehalt für alle Rechtsgeschäfte gesetzwidrig

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/213Zak 2020, 135 Heft 7 v. 22.4.2020

ABGB: § 242 Abs 2

AußStrG: § 129

Ein Genehmigungsvorbehalt setzt ausreichende Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung des Betroffenen voraus und muss auf das notwendige Ausmaß beschränkt sein.

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