UVG: § 4 Z 2
Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen stehen der Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach § 4 Z 2 UVG (Aussichtslosigkeit der Titelschaffung) nicht entgegen. Nur der positive Beweis der Leistungsunfähigkeit schließt die Gewährung aus.