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Unzulässigkeit des Rechtswegs zur Durchsetzung des Gemeingebrauchs

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/173Zak 2020, 98 Heft 5 v. 25.3.2020

JN: § 1

ABGB: § 290, § 523

Unterlassungs- und Feststellungsbegehren, die auf den Gemeingebrauch und kein darüber hinausgehendes Privatrecht gestützt sind, scheitern an der Unzulässigkeit des Rechtswegs.

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