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Haftung des Kleingartenpächters gegenüber dem Verein für Fehler eines Bauunternehmens

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/172Zak 2020, 98 Heft 5 v. 25.3.2020

ABGB: § 1313a

Die Erfüllungsgehilfenhaftung nach § 1313a ABGB greift unabhängig davon ein, ob die Schädigung durch den Gehilfen bei der Erfüllung von Hauptleistungspflichten oder von Schutz- und Sorgfaltspflichten eingetreten ist.

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