vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Voraussetzungen für die Einleitung eines Erwachsenenschutzverfahrens

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/154Zak 2020, 91 Heft 5 v. 25.3.2020

ABGB: § 271

AußStrG: § 117, § 117a

Die Einleitung des Verfahrens auf Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters erfolgt nicht mit einem formellen Beschluss. Als verfahrenseinleitender Beschluss ist der erste Beschluss zu werten, in dem der Wille des Gerichts, die Bestellungsvoraussetzungen zu prüfen, unzweifelhaft zum Ausdruck kommt (hier: Auftrag an den Erwachsenenschutzverein zur Abklärung).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte