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Ausgleichszahlungen für Flugannullierung und Verspätung des Ersatzflugs

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/144Zak 2020, 83 Heft 5 v. 25.3.2020

Wenn auf dem vom selben Flugunternehmen ausgeführten Ersatzflug für einen annullierten Flug eine größere Verspätung auftritt, stehen dem Flugpassagier nach Ansicht des EuGH (C-832/18 , Finnair) sowohl für die Annullierung als auch für die Verspätung Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechte-VO 261/2004 zu. Außerdem hielt der EuGH in dieser Vorabentscheidung fest, dass es sich beim Ausfall eines "On condition"-Teils des Flugzeugs, das nicht in bestimmten Intervallen, sondern erst im Fall eines Defekts gegen ein ständig vorrätig gehaltenes Ersatzteil ausgetauscht wird (hier: eines von drei Steuerruder-Servos), nicht um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, der das Flugunternehmen von seiner Pflicht zur Leistung einer Ausgleichszahlung befreien kann.

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