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Gerichtsstand der Streitgenossenschaft für Klagen gegen Autohändler und -hersteller

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/90Zak 2020, 56 Heft 3 v. 19.2.2020

EuGVVO 2012: Art 8 Nr 1

Der für den Wahlgerichtsstand der Streitgenossenschaft nach Art 8 Nr 1 EuGVVO 2012 erforderliche Sachzusammenhang kann auch dann vorliegen, wenn die eingeklagten Ansprüche zwar auf verschiedenen Rechtsgrundlagen

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