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Kein Mitverschulden eines Wintersportlers aufgrund einer Schreckreaktion

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/83Zak 2020, 54 Heft 3 v. 19.2.2020

ABGB: § 1304

Nicht der Sturz selbst, sondern nur ein vorangegangenes vermeidbares Fehlverhalten kann ein Mitverschulden des Wintersportlers begründen.

Eine objektiv falsche Schreckreaktion ist dem Wintersportler nicht als Mitverschulden anzulasten.

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