vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verschiebung der sachlichen Zuständigkeit durch eine Gerichtsstandsvereinbarung

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/23Zak 2020, 19 Heft 1 v. 15.1.2020

JN: § 104

Durch eine Gerichtsstandsvereinbarung kann nicht nur die örtliche, sondern in den Grenzen des § 104 Abs 2 S 2 JN auch die sachliche Zuständigkeit verschoben werden.

Eine Gerichtsstandsvereinbarung, die das zuständige Gericht mit seinem Gerichtstyp bezeichnet (hier: BG …), bezieht sich nach dem für die Auslegung maßgeblichen objektiven Erklärungswert auch auf die sachliche Zuständigkeit.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte