vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neues europäisches Gewährleistungsrecht: die jeweiligen Rechtsfolgen aus der Inanspruchnahme der einzelnen Gewährleistungsbehelfe

ThemaDr. Felicitas Parapatits LL.M./Dr. Johannes StabentheinerZak 2020/6Zak 2020, 5 Heft 1 v. 15.1.2020

Mit der Digitale-Inhalte-Richtlinie11 RL (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen. (im Folgenden: DIRL) und der Warenkauf-Richtlinie22 RL (EU) 2019/771 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs. (im Folgenden: WKRL) wurde ein neues europäisches Verbraucher-Gewährleistungsrecht geschaffen, das nun in die innerstaatlichen Rechtsordnungen umzusetzen ist. Die beiden Richtlinien enthalten teils vollharmonisierende Vorgaben, teils werden den Mitgliedstaaten aber doch noch beträchtliche Freiräume gelassen. Mit den gewährleistungsrechtlichen Grundelementen des neuen Regulativs (Vertragskonformität, Fristen, Beweislast, Geltendmachung) und mit dem System der Abhilfen haben sich die beiden Autor/innen bereits an anderer Stelle auseinandergesetzt.33 Parapatits/Stabentheiner, Ausgewählte Fragen zum neuen europäischen Gewährleistungsrecht - Vertragskonformität, Fristen, Geltendmachung, ÖJZ 2019/126, 1041; Parapatits/Stabentheiner, Ausgewählte Fragen zum neuen europäischen Gewährleistungsrecht - Beweislast und das System der Abhilfen, ÖJZ 2020, 101 (in Druck). Dieser Beitrag beleuchtet die RL-Regelungen über die Folgen der Inanspruchnahme der gewährleistungsrechtlichen Abhilfen, wie etwa über die Rücknahme einer mangelhaften Ware, über den für die Mangelbehebung erforderlichen Hin- und Rücktransport von Waren, über Nutzungs- und Wertersatz sowie über die Rückzahlung des vom Verbraucher geleisteten Entgelts.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte