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Behandlung von Unruhe mit Benzodiazepinen - keine Freiheitsbeschränkung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/660Zak 2020, 376 Heft 19 v. 2.12.2020

HeimAufG: § 3 Abs 1

Die Verabreichung von Medikamenten stellt eine Freiheitsbeschränkung iSd § 3 HeimAufG dar, wenn die Behandlung unmittelbar den Bewegungsdrang unterbinden soll und nicht bloß unvermeidliche bewegungsdämpfende Nebenwirkungen hat.

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