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Heimaufenthalt - Isolierung eines Bewohners trotz negativer COVID-19-Tests

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/659Zak 2020, 376 Heft 19 v. 2.12.2020

HeimAufG: § 4, § 12

AußStrG: § 58 Abs 1 Z 1, § 66 Abs 1 Z 1

In einem Altersheim kann die Isolierung eines Bewohners mit Außenkontakt während des Quarantänezeitraums trotz negativer COVID-19-Tests als Freiheitsbeschränkung zulässig sein, wenn aufgrund der Demenzerkrankung keine gelinderen Mittel zum Schutz der Mitbewohner (wie Abstandsregeln und Mund-Nasen-Schutz) zur Verfügung stehen.

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