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Verbesserungsauftrag nur bei Zurückstellung des mangelhaften Schriftsatzes wirksam

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/608Zak 2020, 340 Heft 17 v. 21.10.2020

ZPO: § 75 Z 3, § 85 Abs 1, § 146

Wegen der erforderlichen, aber fehlenden Unterschrift eines Rechtsanwalts darf ein Schriftsatz (hier: Klage bei absoluter Anwaltspflicht) erst nach einem erfolglosen Verbesserungsauftrag zurückgewiesen werden.

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