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Bindung des Rechtsnachfolgers an Zustimmung zur Änderung eines Wohnungseigentumsobjekts?

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/558Zak 2020, 316 Heft 16 v. 30.9.2020

WEG: § 16 Abs 2

An die Zustimmung des Wohnungseigentümers zur Änderung eines anderen Wohnungseigentumsobjekts ist dessen Einzelrechtsnachfolger auch ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung jedenfalls dann gebunden, wenn er im Zeitpunkt des Erwerbs sowohl die Zustimmung als auch Art und Ausmaß der bereits durchgeführten Änderung kannte.

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