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Rügeobliegenheit des Geschäftsraummieters bei Übergabe vor Vertragsabschluss

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/514Zak 2020, 294 Heft 15 v. 9.9.2020

MRG: § 16 Abs 1 Z 1

Ein Unternehmer, der eine Geschäftsräumlichkeit mietet, muss die Überschreitung des zulässigen Hauptmietzinses gem § 16 Abs 1 Z 1 MRG unverzüglich (spätestens bei Übergabe) rügen, um die Teilnichtigkeit der Mietzinsvereinbarung geltend machen zu können.

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