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Geltendmachung des Vorzugspfandrechts in der Insolvenz des Wohnungseigentümers

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/515Zak 2020, 295 Heft 15 v. 9.9.2020

WEG: § 27

IO: § 6, § 11 Abs 1

Als Absonderungsrecht wird das gesetzliche Vorzugspfandrecht nach § 27 WEG von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Wohnungseigentümers nicht berührt. Die Prozesssperre gem § 6 Abs 1 IO gilt daher nicht. Gem § 6 Abs 2 IO kann das Verfahren zur Geltendmachung des Vorzugspfandrechts jedoch nur gegen den Insolvenzverwalter anhängig gemacht bzw fortgesetzt werden.

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