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Übertragung von GmbH-Anteilen - Formpflicht für Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/463Zak 2020, 274 Heft 14 v. 19.8.2020

GmbHG: § 76 Abs 2

ABGB: § 883, § 914, § 1432

Die Abtretung von GmbH-Geschäftsanteilen bedarf gem § 76 Abs 2 GmbHG der Notariatsaktsform. Wenn Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft getrennt werden, gilt das Formgebot nach stRsp für beide Geschäfte. Ein Formmangel des Verfügungsgeschäfts ist nicht heilbar.

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