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Vorabbindung an grob unbilliges Schiedsgutachten sittenwidrig

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2020/462Zak 2020, 274 Heft 14 v. 19.8.2020

ABGB: § 879 Abs 1

Das Ergebnis eines aufgrund Parteienvereinbarung erstellten Schiedsgutachtens ist grundsätzlich für Parteien und Gericht materiell-rechtlich bindend. Keine Bindung besteht wegen Sittenwidrigkeit, wenn das Ergebnis offenbar unbillig ist, weil es den Maßstab von Treu und Glauben in grober Weise verletzt und die Unrichtigkeit einem sachkundigen und unbefangenen Beobachter sofort erkennbar ist.

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