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Familienbonus und Unterhalt - zwischen Zweck und Verteilungsfragen

ThemaMag. Wolfgang KolmaschZak 2019/262Zak 2019, 144 Heft 8 v. 15.5.2019

In der unterhaltsrechtlichen Lit wurde es zunächst als Selbstverständlichkeit betrachtet, dass der neue Steuerabsetzbetrag "Familienbonus Plus" (§ 33 Abs 3a EStG; in der Folge kurz Familienbonus), der seit 2019 eine substanzielle Steuerentlastung von Eltern ermöglicht, bei der Anrechnung der Transferleistungen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag auf den Kindesunterhalt zugunsten des Kindes zu berücksichtigen ist.11 Peyerl, Der steuerliche Familienbonus Plus in der Unterhaltsbemessung, iFamZ 2018, 193; Neuhauser, Einige Auswirkungen des Familienbonus Plus auf die Bemessung des Kindesunterhalts, iFamZ 2018, 196; Neuhauser in Schwimann/Kodek, ABGB5 § 231 Rz 205. Auch der Autor vertrat ua in Zak 2018/627, 324 (mit Berechnungsschema und -beispielen) die Auffassung, dass der Familienbonus die Anrechnungsnotwendigkeit vermindert und dadurch mit Jahreswechsel zu einer deutlichen Erhöhung des Kindesunterhalts führen kann.22 Kolmasch, Die Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Kindesunterhalt ab 2019, Zak 2018/627, 324. Ausführlicher Schwimann/Kolmasch, Unterhaltsrecht9 157 ff. In der Folge kam Gegenwind in Form von zwei Stellungnahmen von Tews und Gitschthaler auf, die sich gegen eine Anpassung der Anrechnungsmethode aussprechen.33 Tews, "Familienbonus Plus" - Ende der Familienbeihilfen-Anrechnung? EF-Z 2019/3, 8; Gitschthaler, Familienbonus Plus und Unterhaltsrecht, EF-Z 2019/62, 116. Welche Argumente diese Autoren vorbringen und warum diese nicht überzeugend sind, soll im Folgenden kurz dargestellt werden.

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