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Keine Bindung des Einzelrechtsnachfolgers an nicht einverleibte Dienstbarkeit

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/237Zak 2019, 134 Heft 7 v. 30.4.2019

ABGB: § 481 Abs 1, § 1500

GBG: § 5

Eine Dienstbarkeit, die im Zuge des Erwerbs der dienenden Liegenschaft vereinbart worden ist (hier: Bauverbot bzw Baubeschränkung), hat keine sachenrechtliche Wirkung, wenn eine Eintragung im Grundbuch unterblieben ist. Ein Einzelrechtsnachfolger des Erwerbers ist nur dann daran (obligatorisch) gebunden, wenn er die Verpflichtung vertraglich übernommen hat.

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