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Wirksamkeit des in Deutschland durch Besitzkonstitut begründeten Sicherungseigentums

RechtsprechungSachenrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/235Zak 2019, 134 Heft 7 v. 30.4.2019

IPRG: § 6, § 7, § 31

ABGB: § 428

Aus § 7 und § 31 IPRG folgt, dass die Wirksamkeit von Sicherungseigentum an einer beweglichen Sache nach dem Recht des Lageorts im Zeitpunkt der Übereignung zu beurteilen ist, auch wenn die Sache danach in einen anderen Staat verbracht worden ist.

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