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Ersetzung der Zustimmung eines Elternteils zur Namensänderung

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/231Zak 2019, 132 Heft 7 v. 30.4.2019

ABGB: § 167 Abs 2, § 181 Abs 1

Die Ersetzung der erforderlichen Einwilligung oder Zustimmung eines obsorgeberechtigten Elternteils setzt das Fehlen berechtigter Weigerungsgründe, nicht aber eine Gefährdung des Kindeswohls voraus. Ob die Weigerung gerechtfertigt ist, muss im Einzelfall aufgrund einer umfassenden Interessenabwägung entschieden werden.

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