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Kündigung wegen unleidlichen Verhaltens nach einmaligem Vorfall

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/207Zak 2019, 117 Heft 6 v. 9.4.2019

MRG: § 30 Abs 2 Z 3

Auch ein einmaliges, aber schwerwiegendes Fehlverhalten des Mieters kann die Kündigung des Mietvertrags durch den Vermieter wegen unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 Fall 2 MRG) rechtfertigen.

OGH 19. 12. 2018, 10 Ob 102/18z

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