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Zur Sperrfrist des § 30 Abs 3 S 2 MRG

ThemaUniv.-Ass. Mag. Marco Scharmer, B.A.Zak 2019/187Zak 2019, 104 Heft 6 v. 9.4.2019

Ein jüngst in der Zak erschienener Beitrag befasst sich mit der Frage, in welchen Konstellationen ein Mieter die Sperrfrist des § 30 Abs 3 S 2 MRG einwenden kann. Nach dieser Bestimmung kann der Vermieter, der das Miethaus durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat, nur zeitlich eingeschränkt wegen Eigenbedarfs (§ 30 Abs 2 Z 8 MRG) kündigen. Die in dem Beitrag behandelte Frage bedarf neuerlicher Reflexion.

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