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Feststellungsklage zur Frage, ob ein Schiedsspruch oder ein Schiedsgutachten vorliegt

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/174Zak 2019, 99 Heft 5 v. 19.3.2019

ZPO: § 14, § 581, § 612, § 615

ABGB: § 914, § 1391

Wenn strittig ist, ob ein Schiedsspruch oder ein Schiedsgutachten vorliegt, besteht ein rechtliches Interesse an der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs iSd § 612 ZPO. Für die Feststellungsklage ist gem § 615 ZPO der OGH zuständig.

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