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Adäquater Kausalzusammenhang von Primär- und Auffahrunfall

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/170Zak 2019, 98 Heft 5 v. 19.3.2019

ABGB: § 1295 Abs 1

Ein Auffahrunfall, der sich auf einer Autobahn aufgrund der Staubildung nach einem Verkehrsunfall ereignet, steht mit dem ersten Unfall in einem adäquaten Kausalzusammenhang, auch wenn ein zeitlicher und räumlicher Abstand besteht.

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