ABGB: § 1295 Abs 1
ASVG: § 333
Ein Triebwagenführer, der bei einem Eisenbahnverkehrsunternehmen beschäftigt ist, ist während eines Dienstwegs am Bahnhof in die Schutzwirkungen des Reinigungsvertrags, den das Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit einem Reinigungsunternehmen abgeschlossen hat, einbezogen. Daher kann er das Reinigungsunternehmen auf vertraglicher Grundlage auf Schadenersatz in Anspruch nehmen, wenn er aufgrund sorgfaltswidriger Reinigungsleistungen auf einer rutschigen Stelle stürzt und sich verletzt.