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Höflichkeit schadet auch in Mahnung nicht

RechtsprechungSchuldrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/158Zak 2019, 94 Heft 5 v. 19.3.2019

ABGB: § 884, § 1118

Die Aufhebung eines Bestandvertrags (hier: Unternehmenspacht) nach § 1118 ABGB wegen eines qualifizierten Zinsrückstandes setzt eine Mahnung voraus. Diese kann formlos durch jedes Verhalten erfolgen, aus dem sich ergibt, dass der Bestandgeber die Zahlung ernstlich verlangt.

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