vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Einstellung der als Vorratspfändung bewilligten Unterhaltsexekution

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/153Zak 2019, 93 Heft 5 v. 19.3.2019

EO: § 35, § 36, § 291c

Die Vorratspfändung nach § 291c EO zur Hereinbringung künftig fällig werdender Unterhaltsleistungen setzt voraus, dass im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Exekutionsantrag noch ein Unterhaltsrückstand besteht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte