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Kindesentführung - Rückführungshindernis Flüchtlingseigenschaft

RechtsprechungFamilienrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/120Zak 2019, 74 Heft 4 v. 5.3.2019

HKÜ: Art 13 Abs 1 lit b

Das Rückführungshindernis nach Art 13 Abs 1 lit b HKÜ wird nur durch eine wirklich schwerwiegende Gefährdung des Kindeswohls begründet. Dieses Hindernis ist nicht von Amts wegen zu prüfen. Jene Person, die sich der Rückgabe widersetzt, trifft dafür die volle Behauptungs- und Beweislast.

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