Das Patientenverfügungsgesetz (PatVG) ist mit 1. 7. 2006 in Kraft getreten. Die Begleitforschung durch das Institut für Ethik und Recht in der Medizin bestätigte den Eindruck, dass die Zahl der Menschen, die die Möglichkeit der Patientenverfügung (PatV) nutzen, auf niedrigem Niveau stagniert. Die vor Kurzem in Kraft getretene Novelle zum PatVG hat sich einerseits Verbesserungen in den Rahmenbedingungen zur Errichtung einer PatV, andererseits die Installierung einer zentralen Abfragemöglichkeit zum Ziel gesetzt. Dieser Beitrag stellt die Neuerungen näher dar.