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Kein Unterlassungsanspruch im Rahmen der Amtshaftung

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/103Zak 2019, 59 Heft 3 v. 19.2.2019

AHG: § 1 Abs 1

Nach stRsp kann ein Amtshaftungsanspruch nur auf Geldersatz oder die Feststellung der Ersatzpflicht gerichtet sein, nicht aber auf ein Unterlassen, weil dies im Widerspruch zur Gewaltenteilung bzw (bei gerichtlichen Handlungen) zur richterlichen Weisungsfreiheit stehen würde.

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