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Kein Aufwandersatzanspruch des Mieters für Instandhaltung ohne anhaltenden Effekt

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/99Zak 2019, 58 Heft 3 v. 19.2.2019

ABGB: § 1097

Wenn der Bestandnehmer Instandhaltungsarbeiten vornimmt, die dem Bestandgeber obliegen, hat er gem § 1097 ABGB einen Ersatzanspruch für seinen ex ante betrachtet notwendigen und zweckmäßigen Aufwand, selbst wenn die Arbeiten ohne sein Verschulden fehlschlagen.

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