Am 1. 7. 2018 ist das Pauschalreisegesetz (PRG) in Kraft getreten (näher Zak 2017/331, 192). Die Autoren gehen auf die Neuerungen für Reisebüros ein. Ua weisen sie darauf hin, dass sich die Gefahr, dass ein Reisebüro bei Erfüllung von Kundenwünschen ungewollt zum Reiseveranstalter wird, wesentlich erhöht hat.