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Lutschounig, Anm zu EvBl 2019/1.

LiteraturübersichtSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/76Zak 2019, 40 Heft 2 v. 29.1.2019

Zu 1 Ob 22/18v = Zak 2018/337, 178: Da die Anonymisierung von Entscheidungen zur Veröffentlichung im RIS zur Rechtsprechungstätigkeit der Höchstgerichte zählt, werden Amtshaftungsansprüche wegen unterbliebener Anonymisierung von OGH- oder VwGH-Entscheidungen durch § 2 Abs 3 AHG ausgeschlossen.

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