ZPO: § 228
Ein künftig entstehendes Rechtsverhältnis oder Recht kann nicht Gegenstand eines Begehrens auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens sein.
OGH 30. 10. 2018, 9 Ob 61/18p
ZPO: § 228
Ein künftig entstehendes Rechtsverhältnis oder Recht kann nicht Gegenstand eines Begehrens auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens sein.
OGH 30. 10. 2018, 9 Ob 61/18p