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Schutzzweck des Verbots, das Kfz ohne Zustimmung des Zulassungsbesitzers Dritten zu überlassen

RechtsprechungSchadenersatzBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/65Zak 2019, 37 Heft 2 v. 29.1.2019

ABGB: § 1295 Abs 1, § 1311

KFG: § 102 Abs 8, § 103 Abs 1 Z 3 lit a

Gem § 102 Abs 8 KFG darf der Lenker das ihm übergebene Kfz nicht ohne Zustimmung des Zulassungsbesitzers einem Dritten überlassen. Der Zulassungsbesitzer muss sich iSd § 103 Abs 1 Z 3 lit a KFG vor der Zustimmung davon überzeugen, dass der Dritte über die erforderliche Lenkberechtigung verfügt.

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