MRG: § 1, § 30
Die Kündigungsschutzbestimmungen des MRG sind nach stRsp analog auf die Flächenmiete zwecks Errichtung eines Superädifikats durch den Mieter anzuwenden. Dabei sind die Ausnahmeregelungen des MRG sinngemäß zu beachten.
Für Ein- oder Zweiobjekthäuser als Superädifikate besteht aufgrund des Vollausnahmetatbestandes des § 1 Abs 2 Z 5 MRG kein Kündigungsschutz.