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Die schadenersatzrechtliche Mietzinsminderung

ThemaDr. Reinhard PesekZak 2019/40Zak 2019, 24 Heft 2 v. 29.1.2019

Bei einer Beeinträchtigung des Gebrauchsrechts des Mieters tritt als Gewährleistungsfolge eigener Art gem § 1096 Abs 1 S 2 ABGB eine Mietzinsminderung ein. Ist die Gebrauchsbeeinträchtigung auf eine schuldhafte Verletzung vertraglicher Pflichten des Vermieters zurückzuführen, kann der Mieter die Minderung des Zinses auch auf schadenersatzrechtlicher Grundlage nach § 933a ABGB durchsetzen. Der folgende Beitrag beleuchtet die Besonderheiten einer solchen schadenersatzrechtlichen Zinsminderung.

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