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Unterlassungsanspruch gegen Veröffentlichung von Fotografien der Kunstwerke eines Museums

In aller KürzeBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/37Zak 2019, 23 Heft 2 v. 29.1.2019

Nach Ansicht des dt BGH (I ZR 104/17) fallen Fotografien von Kunstwerken, die selbst wegen Ablaufs der Schutzfrist urheberrechtlich nicht mehr geschützt sind, regelmäßig unter den urheberrechtlichen Lichtbildschutz. In dieser Rechtssache ging das klagende Museum erfolgreich gegen die Veröffentlichung von Abbildungen seiner (gemeinfreien) Kunstwerke durch den Beklagten in der Mediendatenbank Wikimedia Commons vor. Bei den Abbildungen handelte es sich einerseits um Aufnahmen, die der Beklagte von einer Publikation des Museums eingescannt hatte. Die anderen Fotografien hatte er bei einem Museumsbesuch selbst angefertigt. In der ersten Vorgangsweise sah der BGH eine Verletzung des Lichtbildschutzes. Im zweiten Fall ergebe sich die Rechtswidrigkeit aus dem Fotografierverbot während des Museumsbesuchs, das über die Benützungsordnung und im Museum ausgehängte Piktogramme wirksam vereinbart worden sei.

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