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Leistungsfrist im Verbandsprozess für Verbot der Verwendung der Klausel

RechtsprechungVerfahrensrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/778Zak 2019, 423 Heft 21 v. 4.12.2019

KSchG: § 28

ZPO: § 409

Für die Verpflichtung, eine unzulässige AGB-Klausel zu verwenden, ist im Verbandsprozess eine angemessene Leistungsfrist zu bestimmen, weil es sich wegen der erforderlichen Änderung der AGB um keine reine Unterlassungspflicht handelt. Im Allgemeinen erscheint eine Leistungsfrist von drei Monaten angemessen.

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