ZPO: § 176, § 235 Abs 4, § 237
Eine in einem Schriftsatz erklärte Klagseinschränkung wird - wie eine Klagsausdehnung - erst mit dem Vortrag in der mündlichen Verhandlung wirksam.
OGH 23. 10. 2019, 7 Ob 74/19m
ZPO: § 176, § 235 Abs 4, § 237
Eine in einem Schriftsatz erklärte Klagseinschränkung wird - wie eine Klagsausdehnung - erst mit dem Vortrag in der mündlichen Verhandlung wirksam.
OGH 23. 10. 2019, 7 Ob 74/19m