vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Festsetzung einer Sonderumlage für Erhaltungsarbeiten durch den Verwalter

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2019/729Zak 2019, 400 Heft 20 v. 19.11.2019

WEG: § 20, § 28 Abs 1 Z 2, § 31 Abs 1

Auch Einmalzahlungen zur vorschussweisen Finanzierung einer bestimmten Erhaltungsarbeit sind Rücklagenbeiträge iSd § 31 WEG.

Sofern dem Verwalter nicht mit Mehrheitsbeschluss eine gegenteilige Weisung erteilt worden ist, kann er die Höhe der Einmalzahlungen aus eigenem festsetzen, weil sich es sich bei der Bildung der Rücklage um eine Maßnahme der ordentlichen Verwaltung handelt (§ 28 Abs 1 Z 2 WEG).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte